Seitens der spanischen Behörden gibt es Auflagen, was und wie an einer so exponierten Stelle gebaut werden darf. Die wichtigsten Bedingungen haben wir hier für Sie zusammengestellt. Die Liegenschaft Valleluz profitiert hier unter anderem von ihrem Status als bebaubares Land (“urbano”), warum z.B. auch eine intensive Erschließung mit bis zu 4.000 m² Wohnfläche möglich wäre. Gerne erklären wir Ihnen die Zusammenhänge der einzelnen Regelungen und wie Sie Ihren Traum von Ihrer persönlichen Luxusimmobilie in einem persönlichen Gespräch verwirklichen können.
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Klassifizierung des Grundstücks | „urbano“ | |
Größe des Grundstücks | 5.964 m² | |
Maximal realisierbare oberirdische Wohnfläche | 1.988 m² | Überdachte Terrassen zählen 100%, Pergolas 0% | (33% des Grundstücks) | |
Maximale Grundfläche (“Footprint”) aller Gebäude | 1.789 m² | Überdachte Terrassen zählen 100%, Pergolas 0% | (30% des Grundstücks) | |
Mindestgröße der Gartenfläche | 2.386 m² (40% des Grundstücks) | |
Maximale Anzahl an Haupthäusern (Gästehäuser ausgenommen) | 1 pro 1.000 m² (in unserem Fall 5 Haupthäuser) | |
Maximale Geschosszahl | 3 Obergeschoss, Erdgeschoss, Untergeschoss | |
Maximale Höhe des Erdgeschosses | | zur Decke des ersten Obergeschosses | 7,00 m | zum Handlauf der Dachterrasse | 8,50 m | zum Ende des Aufzugschachtes | 10,00 m | überhalb des natürlichen (Hang-)Niveaus | 1,50 m | |
Mindestabstände der Gebäude | | zu anderen Gebäuden innerhalb des Grundstücks | 6,00 m | zur Straße und öffentlichen Flächen | 4,00 m | zu den Nachbargrundstücken | 3,00 m | |